SATZUNG des Vereins: VIDK e.V. Verein zur Förderung interdisziplinärer Gegenwarts-Kunst
- 1 Name und Sitz 1.Der Verein trägt nach Eintragung ins Vereinsregister den Namen : VIDK e.V. - Verein zur Förderung interdisziplinärer Gegenwarts-Kunst 2.Er hat seinen Sitz in München. 3.Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 4.Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2. Vereinszweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 1.1.1977 (52 ff AO), in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch Bündelung der Aktivitäten zeitgenössischer Künstler aus den Bereichen bildender und darstellender Künste, die Schaffung gemeinsamer Arbeitsmöglichkeiten und die Förderung spartenübergreifender Zusammenarbeit. § 3. Aufgaben Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch: - Bereitstellung von Probe- und Arbeits-Möglichkeiten - Gruppierung bildender und darstellender Künstler - interdisziplinäre Koordination der Aktivitäten - Anlage einer zentralen Sammlung von Präsentationsmaterial von Künstlern - Erarbeitung von Korrelationskonzepten und Projektierung - künstlerische Betreuung u. Weiterbildung § 4. Selbstlosigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur. § 5. Mitgliedschaft 1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder. 2. Ordentliche Mitglieder werden durch Zuwahl aufgenommen und beteiligen sich aktiv an der Verwirklichung der Vereinszwecke. Über die Zuwahl entscheidet der Vorstand.
- Fördernde Mitglieder sind alle Vereinsmitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder sind. Ihnen steht die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins zu, soweit die vorhandenen personellen, räumlichen und zeitlichen Kapazitäten ausreichen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet. 5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für ein Jahr im Rückstand bleibt, so kann das Mitglied vom Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand muss dem Mitglied vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung einräumen. 6. Die Mitgliedschaft endet durch: a. freiwilligen Austritt b. durch Ausschluss oder c. Tod bei natürlichen Personen und Löschung bei juristischen Personen 7. Beiträge und Spenden a.Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. b.Spenden, auch von Nichtmitgliedern, werden für den satzungsmäßigen Zweck verwendet. § 6. Organe des Vereins A. Der Vorstand B. Die Mitgliederversammlung
- Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer und dem Kassenwart. 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist nicht befristet. Im Falle des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern ergänzt sich der Vorstand durch Zuwahl. 4. Bei gravierenden Verstößen gegen den Vereinszweck kann der Vorstand von der Mitgliederversammlung abgewählt werden. 5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jegliche Beschlüsse und Geschäfte dürfen nur mit der Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abgewickelt werden. B. Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung, der die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung beizufügen ist, mittels einfachem Brief an die letzt bekannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen. 2. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rederecht. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder. 3. Minderheitenregelung: Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der 10. Teil der ordentlichen Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Entlastung des Vorstands. 2. Wahl des Vorstands. 3. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags. 4. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung. § 7. Satzungsänderungen Satzungsänderungen, die von Behörden aus Gründen des Steuer-, Gemeinnützigkeits- oder Vereinsrechts verlangt werden, können vom Vorstand selbständig ohne Einberufung der Mitgliederversammlung vorgenommen und ausgeführt werden, solange sie dem Vereinszweck nicht widersprechen. Solche Satzungsänderungen sind den Mitgliedern des Vereins umgehend schriftlich mitzuteilen. § 8. Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand und dem Protokollführer zu unterzeichnen. VIDK e.V. gemeinnütziger Verein zur Förderung interdisziplinärer Gegenwartskunst Rothmundstr. 8 D-80337 München Tel. 089 - 54379858 Fax: 089 - 54379868 www.spasskultur.com email:
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Steuerbefreiung: Finanzamt München für Körperschaften StNr. 84533662 Registernummer: VR 15899 Bankverbindung: Stadtsparkasse München BLZ: 701 500 00 Kto: 98-105307